KVSH fordert Rückkehr zur Telefon-AU

Ø Lesedauer < 1 min Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) fordert, dass auch künftig eine telefonische Krankschreibung ohne Arztbesuch möglich ist. Dies wäre sowohl für die Arztpraxen als auch für Patientinnen und Patienten von Vorteil. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dürfen seit 1. April keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) mehr per Telefon ausstellen. Diese Corona-Sonderregelung, die vor allem für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkältungssymptomen gedacht war, ist am vergangenen Freitag ausgelaufen. „Die telefonische AU hat sich in der Coronapandemie bewährt und sollte daher dauerhaft eingeführt werden“, fordert Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Die telefonische AU entlastet die Praxen, die aktuell fast dauerhaft einer hohen Inanspruchnahme ausgesetzt sind, und ist außerdem gerade für Patientinnen und Patienten in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein eine Erleichterung.“ In vielen Regionen Schleswig-Holsteins gebe es Engpässe in der ambulanten Versorgung. Die Telefon- AU könne dazu beitragen, die ohnehin knappen Ressourcen in den Praxen effizient zu nutzen. Jetzt müssten Patientinnen und Patienten wieder wegen kleiner Infekte extra in die Sprechstunde kommen, das erhöhe unnötigerweise den Druck auf die Niedergelassenen. Eine Telefon-AU ist aus Sicht der KVSH auch deshalb in Zukunft wieder vertretbar, da es sich in der Regel um Bestandspatienten einer Praxis handeln wird. Die Ärztinnen und Ärzte kennen ihre Patienten und verfügen damit über Vorkenntnisse, die eine telefonische medizinische Einschätzung erlauben. Es bleibe eine ärztliche Entscheidung, eine AU telefonisch auszustellen oder aber die Patientin oder den Patienten in die Praxis zu bitten, wenn das medizinisch erforderlich sei. Zudem sollten telefonische Krankschreibungen ohne Praxisbesuch nicht nur künftig wieder möglich sein,

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Arztpraxen bieten weiter Coronaschutzimpfungen in der Regelversorgung an

Ø Lesedauer < 1 min Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) hat sich mit den Krankenkassen über die Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt. Danach wird die Covid-19-Impfung nach Ablauf der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ab dem 8. April mit 15 Euro vergütet. Dies gilt zunächst bis Ende dieses Jahres. Für 2024 wird unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Einzeldosen und dem Fortbestehen der Surveillance-Verordnung neu verhandelt. „Mit der Einigung ist klar, dass die Arztpraxen im Land Covid-19-Impfungen in der Regelversorgung weiter anbieten und dabei eine Honorarminderung hinnehmen“, sagte Dr. Monika Schliffke, die Vorstandsvorsitzende der KVSH. „Dieses Ergebnis haben wir akzeptiert, weil die Krankenkassen gleichzeitig einer moderaten Erhöhung bei der Grippeimpfung zugestimmt haben, die bisher mit 8,18 Euro bewertet wurde. Für die nächste Wintersaison sind wir damit vorbereitet.“ (PR)

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Beendigung der Kostenübernahme des Bundes für Covid-Impfungen

Ø Lesedauer < 1 min Bad Segeberg, 30.03.2023 – Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) macht darauf aufmerksam, dass die Kosten für Covid-Impfungen in den Praxen nur noch bis zum 7. April 2023 vom Bund übernommen werden. Impfwillige Personen müssen ab dem 8. April mit einer Selbstbeteiligung rechnen. Allein Impfstoffe werden weiterhin bis Ende 2023 vom Bund bezahlt. Die Krankenkassen haben noch in keinem Bundesland eine Kostenübernahme für Impfzubehör sowie Impfhonorar erklärt. Ungeklärt ist auch, ob Praxen in Regress genommen werden für einen zu erwartenden Impfstoff-Verwurf. Unverändert gibt es nur Impfstoffbehältnisse mit 6 Einzeldosen. Bei Anbruch für eine Einzelimpfung ist der Restbestand nur 12 Stunden haltbar. Die KVSH rät aktuell, den Covid-Impfstatus zu überprüfen und ggf. bis zum 7. April zur Nachimpfung eine Praxis aufzusuchen. Die STIKO empfiehlt für alle Altersgruppen eine zweifache Grundimmunisierung sowie eine Auffrischungsimpfung mit einem omikronadaptierten Impfstoff. Eine vierte Impfung sollten Menschen ab 60 Jahre erhalten sowie Personen mit chronischen Erkrankungen, mit Störungen des Immunsystems sowie Personen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen. (PR)

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Neu: Hausärzte vermitteln dringliche Facharzttermine

Ø Lesedauer < 1 min Bad Segeberg, 24.03.2023 – Die KVSH hat ein digitales Portal freigeschaltet, mit dem hausärztliche Praxen für Patienten dringende Termine in Facharztpraxen buchen können. Innerhalb einer Woche wurden landesweit mehr als 13.000 Facharzttermine bereitgestellt, die nun bebucht werden können. Das neue Portal ermöglicht, einen freien Termin bei einem dem Wohn- oder Arbeitsort des Patienten nächstliegenden Arzt der gesuchten Fachrichtung zu buchen. Neben diesem Portal steht der Bevölkerung unverändert die Terminservicestelle zur Verfügung, die haus- und fachärztliche sowie psychotherapeutische Ersttermine innerhalb einer Frist von maximal vier Wochen bereitstellt. Der Terminservice ist online zu erreichen unter https://www.116117.de/de/terminservice.php oder über die Telefonnummer 116117. Praxen sind auch in Schleswig-Holstein überlastet Die Personalsituation ist in allen schleswig-holsteinischen Praxen angespannt. Umso wichtiger ist es, Patienten nach der Dringlichkeit ihrer Beschwerden gezielt zu nötigen Behandlungen zu steuern. Dies geschieht optimal in Absprache mit dem Hausarzt. Bei Vermittlung erhält der Patient eine Praxisanschrift und eine feste Uhrzeit. Auf die Überweisung wird ein Code gedruckt, mit dem sich der Patient in der Facharztpraxis identifiziert. „Die hausärztlichen Praxen werden die Patienten dringlich bitten, diese für sie speziell vermittelten Termine tatsächlich wahrzunehmen. Leider war dies bei Vermittlung über die Terminservicestelle in ca. 20 Prozent aller Fälle bisher nicht der Fall“, so die Vorstandsvorsitzende der KVSH Dr. Monika Schliffke. „Wir hoffen, dass die persönliche, direkt mit dem Patienten abgesprochene und nach seiner Wahl getroffene Vermittlung nun nicht länger zu Leerzeiten in den Facharztpraxen führt.“ Unverändert offene Sprechstunden der Fachärzte

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