Kritik an Umsetzung der Heizkostenhilfe durch den Bund

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KIEL. Viele Menschen in Schleswig-Holstein warten infolge der Energiekrise auf die vom Bund bereits Mitte Dezember angekündigte staatliche Förderung für das Heizen mit Heizöl, Holz, Pellets und Flüssiggas. In einem Brief an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) übt Schleswig-Holsteins Verbraucherschutzminister Werner Schwarz deutliche Kritik an der Klärung der Rahmenbedingungen zur Umsetzung der geplanten Heizkostenhilfe. „Die Hängepartie des Bundes muss endlich ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass man den Bürgerinnen und Bürgern vor Weihnachten ein Entlastungspaket ankündigt und nun wird nicht geliefert. Zumal zentrale Fragen der Finanzierung trotz zahlreicher Bund-Länder-Gespräche aktuell noch vollkommen ungeklärt sind“, sagte Schwarz.

Der Bund hatte noch im vergangenen Jahr ein 1,8 Milliarden schweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Eine Auszahlung soll dabei jeweils durch die Länder erfolgen. „Wir haben direkt nach Bekanntwerden der geplanten Heizkostenhilfe intensiv nach Möglichkeiten eines einfachen und unbürokratischen Antragsverfahrens gesucht. Gemeinsam mit Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern konnten wir eine länderübergreifende Online-Antragsplattform aufbauen. Der Nordverbund ist also vorbereitet – technisch sind wir startklar. Was uns fehlt sind wichtige Grundsatzvorgaben des Bundes, zum Beispiel, was die Festlegung von bundeseinheitlichen Referenzpreisen angeht“, so Schwarz.

Ein weiterer wesentlicher Knackpunkt ist die Finanzierung von etwaigen Mehrbedarfen, auch die Übernahme der Verwaltungskosten ist bislang noch unklar: „Es sind noch grundlegende Fragen offen, die endlich zu einem Abschluss gebracht werden müssen. Ich erwarte, dass der Bund hier schnellstmöglich praktikable Lösungen präsentiert, sodass die Länder umgehend in die Lage versetzt werden, die angekündigten Hilfen auszuzahlen“, sagte der Minister.

Hintergrund:

In Schleswig-Holstein nutzen etwa 200.000 Privathaushalte nichtleitungsgebundene Energieträger.

Unter www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung informiert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) über den aktuellen Umsetzungsstand.

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