AvD: Karneval entspannt feiern
AvD: Karneval entspannt feiern
- Straßenkarneval ohne Pandemieauflagen
- Wegen weiträumiger Sperrungen besser ohne Auto
- Vorsicht mit Maskierungen beim Fahren
Nicht nur in den sogenannten „Karnevalshochburgen“, die sich entlang des Rheins befinden, streben die Feierkampagnen ihrem Höhepunkt zu. Den Auftakt macht die „Weiberfastnacht“ am Donnerstag, 16. Februar. Die Umzüge am Rosenmontag und Faschingsdienstag sind traditionell die wichtigsten Termine der Straßenfeierlichkeiten. In bestimmten Regionen finden die Narren am Sonntag zusammen. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) gibt Tipps, wie man Karneval oder Fasching entspannt feiern kann.
Zugstrecken sind weiträumig für Fahrzeugverkehre gesperrt
Nach drei Jahren mit vielen Einschränkungen sind die Rahmenbedingungen für gesellige Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit in diesem Jahr besser. Wichtige Pandemievorschriften, wie etwa die Maskenpflicht, sind weggefallen. Zur Risikominimierung kann man sich freiwillig testen, muss es aber nicht. Die Städte und Gemeinden arbeiten aber mit Sicherheitskonzepten und Ordnungsplänen, um den vielen Menschen einen problemlosen Aufenthalt zu ermöglichen und überfüllten Straßen und Plätzen vorzubeugen.
Schon die Anfahrt zu den Faschingsumzügen wird durch die Ordnungsbehörden kanalisiert. Jeder, der an Straßen will, durch die die Umzüge führen, muss Sperrungen beachten. Bereits Tage zuvor wird weiträumig der Fahrzeugverkehr in diesen Bereichen beschränkt. Keine haltenden oder parkenden Fahrzeuge sollen den Festwagen und Menschen im Wege sein. Temporär aufgestellte Schilder weisen auf die Parkverbote hin. Sie gelten auch für Anwohner. Wer die Anordnungen ignoriert, muss befürchten, dass sein Fahrzeug abgeschleppt wird. Nach einer neueren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) sind lediglich drei volle Tage Vorankündigung notwendig, bevor am vierten Tag die Maßnahme rechtmäßig erfolgen darf. Die Kosten muss der Halter des Pkw tragen (BVerwG, U. v. 24.05.2018, Az.: 3 C 25.16).
Verbot von Masken am Steuer
An Karneval oder Fasching wird die Alltagsroutine verlassen. Wohl gerade deshalb sind Maskierungen so beliebt. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Die „Narren und Jecken“ investieren viel Zeit, Kreativität und Geld in aufwändige Kostümierungen. Wer sich aber in Verkleidung hinter das Steuer setzt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er oder sie nicht mehr zu erkennen ist (23 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung). Wer diesem Gebot zuwider handelt, muss mit einer Buße von 60 Euro rechnen (Nr. 247a Bußgeldkatalog). Die seit 2017 existierende Vorschrift hat in Zeiten der Pandemie noch einen zusätzlichen Anwendungsfall. Grundsätzlich gilt die Vorschrift auch für Schutzmasken. Die Behörden halten hinsichtlich der Ahndung aber alle Augen geschlossen.
Wer trinkt, fährt nicht
Der Karneval geht gerade an den närrischsten Tagen mit Alkoholkonsum einher. Jedem sei das fröhliche Feiern gegönnt. Wer aber noch ein Kraftfahrzeug steuern muss, dem rät der AvD, auf Alkoholkonsum gänzlich zu verzichten. In den Städten steht der öffentliche Nahverkehr zur Verfügung, auch Taxis können genutzt werden. Man kann auch im Vorfeld organisieren, ob jemand aus Familie oder Freundeskreis die Feiernden abholt. Es trägt in jedem Fall zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und man gefährdet mit solchen Verhaltensweisen weder sich selbst noch andere.
Alkoholisiert Auto zu fahren kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut im Zusammenhang mit einem Unfall oder auffälligen Fahrweisen droht eine Geldstrafe und der Entzug des Führerscheins. Wird eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille beim Führen eines Kraftfahrzeuges festgestellt, gilt das als absolute Fahruntüchtigkeit mit der Folge, ohne zusätzliche Beweise bestraft werden zu können und die Fahrerlaubnis für mindestens ein halbes Jahr entzogen zu bekommen. Der Grenzwert von 1,1 Promille spielt mittlerweile auch für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Rolle. Etliche Gerichte befürworten ab diesem Wert die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) schon nach dem ersten Entzug der Fahrerlaubnis. Zeigt der Betroffene keine weiteren Auffälligkeiten, schließt die Rechtsprechung im Wiedererteilungsverfahren auf eine Trinkgewöhnung, die eine solche Untersuchung schon ab dieser Schwelle rechtfertige.
Aber auch unterhalb dieser Schwellen sind die Folgen von Alkohol am Steuer beachtlich. Werden mindestens 0,5 Promille Blutalkohol oder mindestens 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft gemessen, sind 500 Euro Bußgeld zu zahlen, es wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt und zwei Punkte im Register eingetragen. Für Wiederholungstäter erhöhen sich die verhängten Sanktionen beträchtlich. In der Probezeit gilt für Fahranfänger sogar ein absolutes Alkoholverbot hinter dem Steuer.
AvD: Faschingszoll beitreiben ist gefährliches Verhalten
Der AvD warnt Erziehungsberechtigte und Kinder vor den Gefahren, die sich aus dem Betreiben von sogenanntem Faschingszoll ergeben. Vor allem, wenn Kinder zu diesem Zweck die Fahrbahn betreten, kann es für sie gefährlich werden. Erkennen Kraftfahrer nicht rechtzeitig genug die Situation, wird es kritisch.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit über 120 Jahren
Als traditionsreichste automobile Vereinigung in Deutschland bündelt und vertritt der AvD seit 1899 die Interessen der Autofahrer. Am 11. Juli 1926 veranstaltete der AvD auf der AVUS in Berlin den 1. Großen Preis von Deutschland, für dessen Austragung er bis heute über 75-mal als sportlicher Ausrichter verantwortlich war. Seit der Saison 2021 setzt der AvD im Opel e-Rally Cup mit dem AvD Young Talent Team ein eigenes Wettbewerbsauto ein. In den Jahren 2021 und 2022 fungierte der AvD zudem als sportlicher Ausrichter und Sportorganisator der DTM. Mit seiner breiten Palette an Services wie der weltweiten Pannenhilfe, einschließlich einer eigenen 24/7-Notrufzentrale im Haus, weltweitem Auto- und Reiseschutz, Fahrertrainings sowie attraktiven Events unterstützt der AvD die Mobilität seiner Mitglieder und fördert die allgemeine Verkehrssicherheit. Das Gründungsmitglied des Automobilweltverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) betreut seine rund 1,4 Millionen Mitglieder und Kunden ebenso persönlich, wie individuell in allen Bereichen der Mobilität und steht für Leidenschaft rund ums Auto.