FDP: Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen
FDP Schleswig Holstein
25.01.2023 | Kommunales
Bernd Buchholz zu TOP 2 „Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen“
In seiner Rede zu TOP 2 (Gesetz zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen) erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Bernd Buchholz:
„CDU und Grüne verpassen heute die einmalige Chance, eine Ungerechtigkeit in diesem Land endgültig zu beseitigen. Der Flickenteppich, der dadurch entsteht, dass die eine Kommune Ausbaubeiträge erhebt und die andere nicht, beinhaltet die Frage, ob Geldausgaben für eine eigentlich gemeinschaftliche Nutzung von Straßen denjenigen allein zu überlassen ist, die zufälligerweise in einer Gemeinde und einer Straße Anlieger sind, in der diese Beiträge erhoben werden.
Dass wir uns in der Jamaika-Regierung nicht dazu durchringen konnten, die Straßenausbaubeiträge ganz und endgültig abzuschaffen, hat die heutige ungerechte Situationen erzeugt. Und wenn gesagt wird, dass die bestehende Regelung die Hoheit und Freiheit der Kommunen stärkt, so ist es doch wohl eher so, dass die Inakzeptanz in der Bevölkerung für solche Regelungen gestärkt wird. Und wir reden über Beträge, die nicht eben klein sind. Für eine Rentnerin oder einen Rentner sind 20.000 Euro viel Geld und einen Kredit von den Banken wird sie auch nicht mehr bekommen. Auch deshalb sage ich: Straßenausbaubeiträge sind unsozial. Und ich finde ehrlich gesagt, überall, wo wir solche Ungerechtigkeiten vermeiden können, sollten wir das tun.
Nach den schriftlichen Anhörungen im Innen- und Rechtsausschuss hätte ich gern diskutiert, z.B. über die Stellungnahmen zum Thema Konnexität. Wer jetzt erklärt, dass mit unserem Gesetzentwurf Konnexität eintritt, hat nicht verstanden, dass durch die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs in der letzten Legislaturperiode den Kommunen 68 Millionen Euro jährlich für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stehen. Da aber nicht alle Kosten für die Straßenbausanierung umlagefähig sind, sondern in der Größenordnung etwa 60 Prozent, reden wir über ein Investitionsvolumen von wahrscheinlich über 100 Millionen Euro pro Jahr, das den Kommunen zur Verfügung steht.
Eine mündliche Auseinandersetzung im Ausschuss drei Monate vor der Kommunalwahl wurde von der Koalitionsmehrheit bedauerlicherweise abgelehnt. Vermutlich wäre die Diskussion über dieses wichtige Thema, was die Menschen im Land berührt, gerade der CDU drei Monate vor der
Kommunalwahl unangenehm gewesen. Die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf würde vielen Menschen in diesem Land mehr Gerechtigkeit bringen.“
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