Straßenbaubeiträge erhebt keine kommunale Vertretung leichtfertig

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Symbolbild, Die Grünen Schleswig Holstein

 

Es gilt das gesprochene Wort!

TOP 2 – Abschaffung von Straßenbaubeiträgen

Dazu sagt der Abgeordnete
der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen,

Jan Kürschner:

Straßenbaubeiträge erhebt keine kommunale Vertretung leichtfertig

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,

ich halte diese Rede für die erkrankte Abgeordnete Bina Braun.

Das Thema Straßenbaubeiträge hat dieses Parlament schon sehr häufig beschäftigt. Die Argumente wurden oft ausgetauscht, auch wenn so mancher zwischenzeitlich seine Position verändert hat.

Das finde ich auch gar nicht problematisch, der Kopf ist ja bekanntlich rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Straßenbaubeiträge sind bei den Bürger*innen äußerst unbeliebt. Auch ich war vor einigen Jahren noch absolut gegen Straßenbaubei- träge. Doch durch Berührung mit meiner Gemeindevertretung bekam ich einen besseren Überblick über die Gemeindefinanzen. Das hat meine Meinung geändert.

Denn es ist leicht, gegen die Beiträge zu sein, wenn man nicht für die Finanzen verant- wortlich ist. Diejenigen, die den Kommunen verbieten wollen, die Beiträge zu erheben, müssen daher auch die Frage beantworten, wo das Geld dafür herkommen soll.

Bei einem kleinen Dorf mit einem Gesamthaushalt von etwa einer Million Euro kann so eine Straßenbau-Maßnahme schnell mal ein Viertel des Jahreshaushaltes verschlingen. Und dieses Geld fehlt dann in der Gemeinde an anderer Stelle, zum Beispiel für einen Spielplatz oder ein neues Feuerwehrfahrzeug.

Straßenbaubeiträge erhebt keine kommunale Vertretung leichtfertig. Das führt immer zu Diskussionen, denn niemand zahlt gerne Straßenbaubeiträge.

Die schriftliche Anhörung hat uns gezeigt, dass die meisten Angehörten davon ausgehen, dass das Land den Kommunen einen finanziellen Ausgleich zahlen müsste, sofern die Straßenbaubeiträge abgeschafft werden würden. Und das wäre mit Sicherheit kein klei- ner Betrag, da reden wir über etliche Millionen Euro.

Wir befinden uns ohnehin in einer finanziell angespannten Lage, also woher sollen die Millionen Euro kommen? Und ist es wirklich sozial gerecht gedacht, alle Menschen zu entlasten, die Wohneigentum besitzen? Menschen also, denen es vielfach finanziell bes- ser geht als Mieter*innen oder gar den 11.000 Wohnungslosen in unserem Bundesland?

Die Jamaika-Koalition hat den Kommunen die Freiheit gegeben, selbst zu entscheiden, ob sie Straßenbaubeiträge erheben oder nicht.

Diese Autonomie, in Fragen der Daseinsvorsorge selbst zu entscheiden, ist ein in der Verfassung verbrieftes Recht unserer Kommunen, Artikel 46 der Landesverfassung. Und da gehört diese Entscheidung auch hin.

Dafür hat das Land den Kommunen auch erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt, inklu- sive 68 Millionen Euro jährlich für Infrastrukturmaßnahmen. Das hat dazu geführt, dass bereits jetzt die meisten Kommunen auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen verzichten.

Doch nicht alle Gemeinden können sich das leisten! Und da ist es gut, dass sie selbst darüber entscheiden können. Sie können am besten beurteilen, an welcher Stelle Straßenbaubeiträge sinnvoll sind und wo nicht. Sie haben auch die Möglichkeit, eine Bezah- lung in Raten zu ermöglichen und individuelle Lösungen zu finden.

Vor kurzem erst hat die Jamaika-Koalition außerdem den Kommunen die Möglichkeit gegeben, einen höheren Anteil an den Straßenbaumaßnahmen zu übernehmen als früher. So können Kommunen die Bürger*innen entlasten, ohne ganz auf die Straßenbaubei- träge zu verzichten.

Diese Flexibilität möchten wir den Kommunen auch weiterhin lassen. Vor diesem Hinter- grund lehnen wir ein Verbot von Straßenbaubeiträgen und damit den vorliegenden Gesetzentwurf heute ab.

Vielen Dank!

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