Anabell Krämer (FDP) zum Tierhandel
FDP Schleswig Holstein
25.01.2023 | Tierschutz
Annabell Krämer zu TOP 9 „Bundesratsinitiative gegen Online- Tierhandel“
In ihrer Rede zu TOP 9 (Bundesratsinitiative gegen Online-Tierhandel) erklärt die stellvertretende
Vorsitzende und tierschutzpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
,,Bevor man sich für ein neues Familienmitglied in Form eines Haustieres entscheidet, sollte man
sich fragen, woher das Tier kommt. Insbesondere bei Hunden gerät man im Internet bei der Suche
oft an einen illegalen Händler. Zu erwerbende Welpen sind hier häufig zu jung, traumatisiert oder
krank.
Ein verantwortungsvoller Züchter unterstützt keine Spontankäufe! Vielmehr gibt es hier teilweise
lange Wartelisten der verantwortungsvolle Züchter möchte den Interessenten kennenlernen
und einiges über das neue Umfeld seines Tieres in Erfahrung bringen. Viele unüberlegt während
der Pandemie angeschafften Tiere wurden bereits im Tierheim abgegeben oder ausgesetzt.
Unsere Tierheime sind überfüllt. Um die verantwortungsvollen Züchter, Händler und die
hervorragende Arbeit unserer Tierheime geht es bei dem uns vorliegenden Antrag jedoch nicht. Es
ist der Online-Handel mit Tieren, der weitestgehend unreguliert ist. Hier sind Tiere vielfach dem
Missbrauch ausgeliefert!
Die Große Koalition im Bund wollte in der vergangene Legislatur Vorschläge zur Verbesserung des
Tierschutzes bei Tierbörsen, im Internet und Versandhandel vorlegen. Dies ist leider nicht passiert.
Die GroKo hat in der letzten Legislaturperiode nicht geliefert, aber ich gestehe ein, dass mir auch
der Koalitionsvertrag der Ampel nicht weit genug geht. Nun soll eine verpflichtende
Identitätsprüfung für Tierverkäufe auf Online-Plattformen sowie die Kennzeichnung und
Registrierung von Hunden obligatorisch werden. So soll der illegale Handel mit Welpen weiter
erschwert und möglichst unterbunden werden. Diese Pflicht bräuchten wir jedoch auch für
Katzen. Der Online-Tierhandel gehört gänzlich verboten für Wildtiere und stark eingeschränkt für
Heimtiere.
Warum diese Ausnahmen für Heimtiere? Viele Tierschutzvereine aus dem Ausland haben nur
über ihre Website die Möglichkeit, Tiere zu vermitteln. Insofern sollte die Möglichkeit bestehen
bleiben, Tiere auf Websites anerkannter, gemeinnütziger Tierschutzorganisationen und
Tierheimen vorzustellen. Dann ist auch die Überprüfung der legalen Tiervermittlung
sichergestellt. Somit ist es an der Zeit, dass wir von Schleswig-Holstein unsere Forderung auf eine
Änderung des Bundestierschutzgesetzes mit dem Ziel des Verbots eines anonymen Tierhandels
erneuern. Der Züchter aus dem Umfeld und die zertifizierte Zoohandlung sind schon lange nicht
mehr die automatisch gewählten Ansprechpartner, wenn es um den Erwerb eines Haustieres
geht. Auch die Tierheime haben vermehrt Probleme, ihre Heimtiere zu vermitteln, wenn es doch
so einfach ist, sich das Wunschtier mit einigen Mausklicks auszusuchen.
Im Internet werden zudem nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch nahezu alle exotischen
Wildtiere zum Erwerb angeboten. Der anonyme, unkontrollierte und zum Teil internationale
Handel mit Tieren ist vielfach tierschutzwidrig und gefährdet das Tierwohl. Die Lieferung von
kranken oder sogar beim Transport gestorbenen Tieren ist leider keine Seltenheit. Die
Leidtragenden sind hier zwar in erster Linie die betroffenen Tiere, aber auch die zum größten Teil
im guten Glauben agierenden Käufer.
Anonymer Handel von Tieren erleichtert viele Rechtsverstöße. Sei es der Handel von geschützten
Wildtieren oder zu jungen Tierbabys, die Einfuhr aus dem Ausland ohne die erforderliche
behördliche Genehmigung oder aber die fehlende Impfung. Auch der Käufer macht sich in solchen
Fällen strafbar. Unkenntnis schützt hier vor Strafe nicht. Immer wieder sei hier auf § 90a BGB
verwiesen: ,Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind
die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes
bestimmt ist.` Es wird Zeit, dass wir beim Online-Handel etwas anderes bestimmen!
Grundsätzlich muss gelten: Die Entscheidung zur Anschaffung eines Haustieres sollte
wohlüberlegt sein. Ein Hund oder eine Katze bindet für viele Jahre, muss bei der Urlaubsplanung
einbezogen werden, ist ein Kostenfaktor und benötigt viel Zeit und Zuneigung. Corona und der
Ukraine-Krieg haben dazu geführt, dass unsere Tierheime überfüllt und die Unterbringungs- und
Versorgungskosten massiv angestiegen sind. Seit Jahren fordere ich für unsere Tierheime eine
Betriebskostenunterstützung seitens des Landes. Weder CDU noch die Grünen wollten dies in der
Jamaika-Koalition unterstützen. Ich hoffe sehr, dass hier aufgrund der noch brenzligeren Situation
als in den vergangenen Jahren ein Umdenken stattgefunden hat und bitte die Landesregierung,
über die Nachschiebeliste zum aktuellen Haushalt in die institutionelle Förderung der Tierheime
einzusteigen.“
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