BUND SH: Für ein Landesjagdgesetz ohne Wolf, Feldhase, Kaninchen und Iltis!
Symbolbild
Für ein Landesjagdgesetz ohne Wolf, Feldhase, Kaninchen und Iltis!
- Der BUND SH sieht die Notwendigkeit der Entnahme von Problemwölfen, und lehnt die Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz ab.
- Es besteht dringender Bedarf, Iltis, Feldhase und Kaninchen aus der Liste der jagdbaren Arten zu streichen.
In seiner aktuellen Stellungnahme zur Änderung des Landesjagdgesetzes weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e.V. für einige Arten auf Änderungsbedarf hin. Das gilt für den Wolf ebenso wie für Feldhase, Kaninchen und Iltis. Diese Arten gehören nicht ins Jagdrecht. Sinnvoll ist es hingegen Problemwölfe zu erlegen. Doch ist es eine falsche Schlussfolgerung, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen.
„Natürlich sehen wir den Bedarf, Problemwölfe zügig zu schießen. Ein solches Vorgehen lässt die aktuelle Rechtslage bereits zu und ist zudem qualifiziert und erfolgreich möglich! Es besteht in Schleswig-Holstein keinerlei Sondersituation, die die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht erfordert oder auch nur nahelegt,“ so Joachim Schulz, stellvertretender Sprecher des BUND-Landesarbeitskreises Land und Natur.
Neben einem aktuell wirksamen Rechtsrahmen zur Entnahme nachgewiesener Problemwölfe gibt es gerade in Schleswig-Holstein ein qualitativ hochwertiges und gut funktionierendes Wolfsmanagement, welches auf Problemlagen schnell und erfolgreich reagiert.
„Stringente Vorgaben im Wolfsmanagement sind ein richtiger Lösungsansatz,“ ist sich Gerd Simon sicher, Sprecher des Ausschusses für Natur und Umweltpolitik des Landesverbands und fordert: „Wir benötigen ein verantwortungsvolles Herdenmanagement der Weidetiere und einen konsequenten und unbürokratisch geförderten Herdenschutz. Schleswig-Holsteins Grünlandnutzer*innen müssen noch besser unterstützt werden.“
Der BUND Schleswig-Holstein (BUND SH) sieht weiterhin den Bedarf, Tiere, die selbst auf den Roten Listen sowie auf ihren Vorwarnlisten stehen, aus der Liste der regulär jagdbaren Tiere zu streichen. Dies sind Iltis, Feldhase und Kaninchen. Auch die Jagd auf das Wiesel ist zukünftig fragwürdig. Ausdrücklich weist der BUND SH auf die tierschutzfachliche Erforderlichkeit hin, dass eine jagdliche Nachsuche – wie bei allen anderen Tierarten auch – selbstverständlich zu erfolgen hat und nicht einzuschränken ist.Der BUND SH begrüßt das Teilverbot von Bleischrot und fordert gleichzeitig grundsätzlich eine bleifreie Jagd.
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