Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung vom Bund

Ø Lesedauer 3 min

 

 19. Januar 2023 

Länder fordern bei Amtschefkonferenz ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung vom Bund 

BERLIN. Die Amtschefinnen und –chefs der Länderagrarministerien haben am Don-nerstag (19. Januar) unter Leitung von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsstaatssek-retärin Anne Benett-Sturies erneut gegenüber dem Bund deutlich gemacht, dass den tierhaltenden Betrieben in Deutschland zeitnah eine langfristige Perspektive gegeben werden muss. „Die aktuell aus den statistischen Erhebungen deutlich abzulesenden Entwicklungen, die ein erhebliches Wegbrechen von Tierbeständen und -haltungen ausweisen, zeigen, dass unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Um den gesell-schaftlichen Anforderungen nach regionalen und tierwohlgerecht erzeugten Produkten in geeigneter Weise gerecht zu werden und gleichzeitig ein ausreichendes Einkom-men zu erwirtschaften, bedarf es einer rechtlichen und finanziellen Planungssicher-heit“, sagte Landwirtschaftsstaatssekretärin Anne Benett-Sturies. 

Die Länder haben sich darauf verständigt, dass ein verbindliches Gesamtkonzept zum Umbau der Tierhaltung die angekündigte Erweiterung des Tierhaltungskennzeich-nungsgesetzes um weitere Tierarten, Gastronomie und verarbeitete Produkte, die Etablierung einer Herkunftskennzeichnung, die Anpassung des Bau- und Genehmi-gungsrechts einschließlich des Emissionsschutzes sowie das erforderliche Finanzie-rungskonzept miteinschließen muss. „Es ist wichtig, dass die Länder bei der Entwick-lung des Gesamtkonzeptes und seiner Teilelemente eng eingebunden werden“, so Benett-Sturies. 

Im Zusammenhang mit der Düngeverordnung bitten die Agrarressorts der Länder den Bund, ein Konzept zur verursachergerechten Maßnahmendifferenzierung und Befreiung landwirtschaftlicher Betriebe von Verpflichtungen in den sogenannten roten Gebieten gemeinsam mit den Ländern zu erarbeiten. Dieses soll nach Wunsch der Länder zügig auf den Weg gebracht werden. „Es ist bedauerlich, dass es noch kein Verfahren gibt, welches Betriebe entlastet, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften. Hier gilt es noch nachzusteuern. Die Arbeiten zum Wirkungsmonitoring im Rahmen der Dünge-verordnung könnten dabei als Diskussionsgrundlage in die Konzeptentwicklung einbe-zogen werden“, sagte Benett-Sturies. 

Hinsichtlich der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sehen die Länder generell die Notwendigkeit der Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und bekräftigten die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes. Ungeachtet dessen bitten sie den Bund, sich für die Überprüfung der Indikatoren und ihrer Berechnungsmethoden auf EU-Ebene einzusetzen. „Ein Verbot des Einsatzes jeglicher Pflanzenschutzmittel in allen Schutzgebieten hätte ganz erhebliche Auswirkungen auf die Landbewirtschaftung, die auch den Ökolandbau betreffen würde. Der Vorschlag aus Brüssel geht daher eindeutig zu weit. Landwirtinnen und Landwirten, die in diesen Gebieten wirtschaften, ist ein Kom-plettverbot von Pflanzenschutzmitteln kaum vermittelbar. Dies gilt vor allem für Sonder-kulturen“, sagte Benett-Sturies. 

(PR): https://hzt-online.de/

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

Bilder

Bilder werden bereitgestellt von:

%d Bloggern gefällt das: