Schnellerer Bau von Wohnraum in 67 Kommunen
Symbolbild, Quelle: pixabay.com
67 Kommunen in Schleswig-Holstein haben künftig mehr Möglichkeiten, um schneller Wohnungen bauen lassen zu können
KIEL. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, schneller Wohnraum schaffen zu können. Voraussetzung für die Anwendung des Gesetzes ist die Identifikation von angespannten Wohnungsmärkten. Das Innenministerium hat alle 1106 Städte und Gemeinden im Land mit Hilfe eines Gutachtens bewertet und 67 Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt im Sinne von § 201a Baugesetzbuch identifiziert.
Das Kabinett in Kiel hat heute (10. Januar) der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.
„Wir gehen davon aus, dass wir eine belastbare und umfänglich abgestimmte Gebietskulisse haben“, sagte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack. „Wir unterstützen Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dabei, ihrer Daseinsvorsorge gerecht zu werden und Wohnraum zu schaffen, den ihre Einwohnerinnen und Einwohner dringend benötigen“, sagte die Ministerin.
Zur Feststellung eines Gebiets mit angespanntem Wohnungsmarkt wurde ein Punkteverfahren gewählt. Den Gemeinden wurden anhand der maßgeblichen Indikatoren Punkte zugewiesen. Folgende fünf Indikatoren wurden zur Gebietsbestimmung herangezogen:
- Status Mietpreise 2020 (Angebotsmieten)
- Entwicklung Mietpreise (absolut, jährliche Änderung 2017 – 2020)
- Anteil der Mietwohnungsangebote preislich unterhalb des Landesdurchschnitts (2020)
- Anteil der Angebote am (Mehrfamilienhaus-) Wohnungsbestand (2020)
- Rechnerische Mietbelastung: Verhältnis von Einkommen und Mietniveau (2019)
Der Vorteil dieses Verfahrens ist eine hohe Transparenz und ermöglicht den direkten Vergleich der Kommunen.
Zusätzlich gab es eine umfassende Abfrage bei den Kommunen, die zumindest Anspannungstendenzen aufzeigten. Diese Einschätzung der Gemeinden wurde berücksichtigt.
Die „Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach 201a BauGB“ soll am 9. Februar 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Einen Tag später sollen die Gemeinden auf die Instrumente des Baulandmobilisierungsgesetzes zurückgreifen können.
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